07.04.2011

Kein Recht auf heimlichen Reichtum

Es ist eine soziologische Beobachtung, dass Reiche ihren Reichtum möglichst nicht Armen unter die Nase reiben, weil sie Angst vor Neid und sozialer Unruhe haben. Villen etwa sind deshalb meist ohne Hausnummer und Namen ausgestattet und bei Google-Street-View gepixelt.

Die 9. Zivilkammer Münchens hat nun die Klage von Bofrost-Gründer Josef Boquoi abgewiesen,
mit der er Medien verbieten wollte, ihn in einer Liste der reichsten Deutschen aufzuführen. Er sah damit seine Privatsphäre verletzt und sein Anwalt meinte, es handele sich dabei um eine reine Neidliste, die lediglich Sensationsgier befriedigen solle.

Der Richter sah das aber anders und deshalb dürfen vorerst "[...] Medien [...] weiterhin Listen der reichsten Menschen Deutschlands veröffentlichen. [...] Die Gesellschaft müsse wissen und „darüber diskutieren, wo sind die großen Vermögen? Wie wurden sie geschaffen? Wie geht jemand damit um?“ Damit folgte er dem Argument von Verlagsanwalt Konstantin Wegner, über Reiche dürfe und müsse berichtet werden, weil ein großes Vermögen Macht und Einfluss in der Gesellschaft bedeute. [...]" (Quelle: Reichen-Rangliste: Mr. Bofrost scheitert vor Gericht, focus.de, 07.04.2011)

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