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03.11.2012

Scheinselbständigkeit im Bundestag

Der Deutsche Bundestag hatte eine Besucherführerin 20 Monate scheinselbständig beschäftigt. Die Rentenversicherung erkannte das und forderte Sozialabgaben. Dagegen klagte die Bundestagsverwaltung. Das Sozialgericht befand nun, dass die Mitarbeiterin offensichtlich abhängig beschäftigt war und es hochgradig unverständlich sei, dass die Bundestagsverwaltung enormen, auch finanziellen, Aufwand betrieben hätte, das zu bestreiten.
2007 hatte sich die Bundestagsverwaltung noch unschuldig gegeben, als aufflog, dass das Gebäudereinigungsunternehmen, das den Bundestag reinigte, seine Mitarbeiter nicht nach Tarif, sondern nach Gutdünken unterbezahlt.

Quellen

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