24.02.2012

Handyzugriff verfassungswidrig

Zugriff auf das Handy ist verfassungswidrig
Thorsten Jungholt, morgenpost.de, 24.02.2012
"[...] Die Regelungen widersprächen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil sie den Zugriff auf die Codes unabhängig davon erlaubten, ob einer Behörde erlaubt sei, sie zu nutzen. Die Richter gaben dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2013 Zeit, um den Passus neu zu regeln. [...]"

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